Wartung und Service
Unsere Anlagen sind durch die einfache und kompakte Bauweise sehr wartungsfreundlich
und somit auch kostengünstiger.
Die Wartung von Kleinkläranlagen ist durch das Umweltministerium durch die
KKA-Verwaltungsvorschrift wie folgt vorgeschrieben:
Pro Jahr sind durchzuführen:
- nur 2malige Wartung unserer Anlagen
- Entnahme und Auswertung einer Abwasserprobe durch ein
zugelassenes Labor (CSB/BSB5)
Die Wartung der Kleinkläranlagen hat entsprechend der Verwaltungsvorschrift und der
Betriebsanweisung des Herstellers zu erfolgen. Das für die Wartung erforderliche
Personal muss durch entsprechende Schulungen mit dem Fachkundenachweis
ausgestattet sein.
Auch für Kleinkläranlagen anderer Hersteller übernehmen wir gerne Ihre Wartung.
Falls für den Weiterbestand Ihrer alten Anlage ein Dichtigkeitsnachweis erbracht
werden muss oder eine Verlängerung der bestehenden Wasserrechtlichen Erlaubnis
ansteht, sind wir Ihnen behilflich.
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